Künstlerin Lisa Maria Baier bringt ihr VHS Archiv mit im Fernsehen aufgenommenen Bildern der 90er in die Öffentlichkeit. Die Frage nach den Urheber*innen und was darf Kunst und wo endet die Kunstfreiheit verbindet das Archiv mit aktuellen rechtlichen Fragen. Ein bunter Mix aus Talks, fernsehen, VHS, Visuals, Gameboys und elektronischen Sounds verbunden mit der Frage nach Kunstfreiheit. Es war wohl in den 1970ern, in denen DJs begannen, Platten nicht mehr zwingend linear ab zu spielen, sondern Teile verschiedener Songs geschickt live ineinander und auch wohl manchmal gegeneinander zu mischen, um etwaige Ähnlichkeiten in Beat, Rhythmik und Intonation dazu auszunutzen, den Zuhörern ein neues Klang- und Tanzerlebnis zu ermöglichen. Das Sampeln war geboren und mit ihm bald der Hip Hop, in welchem eben diese Kunstform durch Sprachgesang erweitert wurde. Das Sampeln stoppte aber nicht in der Musik, sondern spätestens seitdem jedermann mit einem Smartphone einfache Videos aufnehmen oder auch aus bestehenden Filmen herausziehen sowie deren Schnipsel in neue Werke integrieren kann, hielt es als Auflockerung oder auch nur als schmückendes Beiwerk in den ein oder anderen Youtube-Channel Einzug. Immer wieder wehrten sich dagegen in prominenten Fällen die Inhaber der Rechte an den „versampelten“ Werken vor Gericht. Prominentes Beispiel ist in Deutschland ein Fall, welcher sogar mehrmals den Weg zum (deutschen) Bundesgerichtshof und letztlich sogar zum Europäischen Gerichthof (EuGH) fand. Ernüchterndes Resultat waren 1. Sampeln konnte rechtswidrig sein und 2. ein Regelungsauftrag an den Gesetzgeber. Letzterem ist der Gesetzgeber im Juni des Jahres 2021 nachgekommen und u.a. diese (neue) Regelung schauen wir uns in diesem Vortrag einmal gemeinsam im Hinblick auf Verständlichkeit und Praxistauglichkeit an. Vortrag von Sven Hörnich, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und für Gewerblichen Rechtsschutz