Wir folgen dem Aufruf des Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung.
26.01.2019: bundesweiter Aktionstag zur Abschaffung von §219a
Zeigt Solidarität mit den angeklagten Ärzt*innen und fordert eine zeitgemäße, emanzipatorisch-feministische Lösung. Kommt um 11.30Uhr zum Pusteblumenbrunnen in der Prager Straße. Nach der Kundgebung wird es eine gemeinsame Anreise zur Polizeigesetzdemo am Wiener Platz geben.
#wegmit219a #keinekompromisse #KritMedsgegen219a
Erneut wurde Strafanzeige gegen zwei Ärzt*innen gestellt – nicht, weil sie sich für Organspende bestechen ließen oder eine Hüft-OP ohne medizinische Indikation durchgeführt haben -
NEIN, Nora Szász und Natascha Nicklaus sind zwei von vielen Ärzt*innen, die aufgrund des Paragrafen 219 a vor Gericht stehen. Ihnen wird vorgeworfen Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu machen.
§219a Was ist das eigentlich?
Der Paragraph 219a ist Teil des Strafgesetzbuchs. Er verbietet es Ärzt*innen, offen darüber zu informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche anbieten, falls dies zu ihrem "Vermögensvorteil" geschieht. Darunter fallen jegliche Einnahmen, die aus medizinischen Eingriffen resultieren- unabhängig davon, ob sie zur Deckung der Personal- und Materialkosten oä. notwendig sind. Sobald Ärzt*innen Schwangerschaftsabbrüche z.B. auf ihrer Website als eine ihrer Leistungen aufzählen, kann dies laut §219a mit bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.
Was sagen Gesundheitsminister Spahn & Co?
Im Dezember hat die Bundesregierung Eckpunkte zu einer Reformierung des Paragraphen vorgeschlagen, die kaum Neuerungen bringen. Staatliche Stellen müssen zukünftig Informationen über Schwangerschaftsabbrüche zur Verfügung stellen. Auf diese dürfen Ärzt*innen ihre Patient*innen verweisen. De facto wurde dies aber bereits so praktiziert. Das Verbot selbst darüber zu informieren bleibt bestehen. Zudem soll eine Studie zu den "seelischen Folgen von Schwangerschaftsabbrüchen" veranlasst werden.
Was kritisieren wir?
Solange es Ärzt*innen nicht erlaubt ist, öffentlich über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren, bleibt das Stigma rund um das Thema erhalten. Kriminalisierung und Fehlinformation sind die Folge. Dies ist nicht nur belastend für Schwangere, sondern trägt auch dazu bei, dass immer weniger Ärzt*innen Schwangerschaftsabbrüche anbieten. So ist in vielen Teilen Deutschlands eine flächendeckende Versorgung nicht mehr gewährleistet.
Die angestrebte Studie zeigt deutlich die Unwissenschaftlichkeit des Diskurses. Die Bezeichnung "seelisch" ist ein schwammiger Begriff, der in der Wissenschaft nicht existiert und das Thema nur weiter emotional auflädt. Psychische Schäden als alleinige Folge von Schwangerschaftsabbrüchen sind bisher nicht nachgewiesen.
Kein medizinischer Eingriff -insbesondere kein Schwangerschaftsabbruch- wird leichtfertig begangen. Frauen dürfen in Ihrer selbstbestimmten Entscheidungsfindung nicht durch einseitige Informationen, fehlende Vertrauenspersonen und Stigmatisierung zusätzlich belastet werden.
Unsere Forderungen
Im Falle einer ungewollten Schwangerschaft muss es legalen und uneingeschränkten Zugang zu seriöser und unbefangener Information geben, um eine freie Entscheidung zu ermöglichen. Ärzt*innen sollte es erlaubt sein über den in Deutschland straffreien Eingriff zu informieren und so Patient*innen vor oftmals falschen Informationen auf Propagandaseiten von sogenannten "Lebensschützer*innen" zu bewahren. Wir als zukünftige Mediziner*innen sehen es als unsere Aufgabe uns dafür einzusetzen, dass sich die Gesetzeslage endlich ändert.
Deshalb fordern wir die Abschaffung von Paragraph 219a!
Darüber hinaus bedarf es einer generellen gesellschaftlichen Debatte: Schwangerschaftsabbrüche müssen entkriminalisiert und die Stigmatisierung von Frauen, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden sowie Ärzt*innen, die diese durchführen, beendet werden. Wir brauchen eine offene, nicht verurteilende Debatte über die Multidimensionalität von Schwangerschaft und Schwangerschaftsabbrüchen.
Alle Menschen haben das Recht auf eine selbstbestimmte Sexualität.
Die Abschaffung von §219a ist ein erster Schritt in die richtige Richtung.
Ort: Pusteblumenbrunnen, Prager Straße, 01067 Dresden